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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 8 AY 81/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,122913
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 8 AY 81/10 B ER (https://dejure.org/2011,122913)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.10.2011 - L 8 AY 81/10 B ER (https://dejure.org/2011,122913)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - L 8 AY 81/10 B ER (https://dejure.org/2011,122913)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 8 AY 81/10
    Die vom BSG in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. Juni 2008 (B 8/9b AY 1/07 R, BSGE 100, 49 und Juris) konkretisierten Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylbLG sind von ihm erfüllt.

    Maßgebend ist allein der Zusammenhang zwischen der gesamten Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland und dem Fehlverhalten des Ausländers, gleichgültig, ob dieses Fehlverhalten einmalig oder auf Dauer angelegt ist bzw. war oder ob es sich wiederholt hat (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 B 8/9b AY 1/07 R , juris Rdnr 41).

    Eine Ausnahme von dieser typisierenden Betrachtungsweise ist (nur) dann zu machen, wenn eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers unabhängig von seinem Verhalten ohnehin in dem gesamten Zeitraum ab dem Zeitraum des Rechtsmissbrauchs nicht hätte vollzogen werden können (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, aaO, Rdnrn 43 und 44).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 8 AY 81/10
    Die von dieser Vorschrift vorgesehenen sonstigen Leistungen im Einzelfall seien schon nach dem Wortlaut nicht wesensgleich mit den Grund- bzw. Analogleistungen nach §§ 3 bzw. 2 AsylbLG (LSG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 ).

    Ein Anspruch des Antragstellers auf Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG ergibt sich auch nicht daraus, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Höhe der nach dem AsylbLG gewährten Leistungen im Hinblick auf das zu gewährende Existenzminimum bestehen (vgl LSG NRW, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 ).

    Dementsprechend besitzt § 6 AsylbLG zwar die Bedeutung einer Öffnungsklausel, um zur Leistungsgerechtigkeit im Einzelfall beizutragen; eine darüber hinausgehende Anwendung dergestalt, die beschränkten Leistungen des § 3 AsylbLG generell denjenigen nach dem SGB XII anzunähern, ist jedoch nicht möglich (LSG NRW, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , juris Rdnr 73ff mit näherer Begründung und weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung und Darlegung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 8 AY 81/10
    Im Wege des einstweiligen Rechtsschutze sind höhere Leistungen nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den oben genannten Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl auch LSG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 L 20 AY 79/10 B ER und vom 10. Januar 2011 L 20 AY 178/10 B , beide in juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 2037/10 , zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER -, juris Rdnr 12).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 2037/10 (zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 L 20 AY 178/10 B ER , juris Rdnr 12) ausgeführt, eine Vorlage nach Artikel 100 Abs. 1 GG komme in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht in Betracht, weil in diesen Verfahren nur eine vorläufige Klärung herbeizuführen sei, bei der möglichst zeitnah entschieden werde, welche Leistungspflichten einstweilen gelten sollten; eine solche zeitnahe Klärung sei in einem Verfahren nach Artikel 100 Abs. 1 GG jedoch nicht zu erwarten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 8 AY 81/10
    Im Wege des einstweiligen Rechtsschutze sind höhere Leistungen nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den oben genannten Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl auch LSG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 L 20 AY 79/10 B ER und vom 10. Januar 2011 L 20 AY 178/10 B , beide in juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 2037/10 , zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER -, juris Rdnr 12).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 2037/10 (zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 L 20 AY 178/10 B ER , juris Rdnr 12) ausgeführt, eine Vorlage nach Artikel 100 Abs. 1 GG komme in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht in Betracht, weil in diesen Verfahren nur eine vorläufige Klärung herbeizuführen sei, bei der möglichst zeitnah entschieden werde, welche Leistungspflichten einstweilen gelten sollten; eine solche zeitnahe Klärung sei in einem Verfahren nach Artikel 100 Abs. 1 GG jedoch nicht zu erwarten.

  • VG Bremen, 12.08.2010 - 6 V 593/10

    Krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Guinea, vorläufiger Rechtsschutz,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 8 AY 81/10
    In seinem dem Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz gegen die ihm drohende Abschiebung nach Guinea gewährenden Beschluss vom 12. August 2010 6 V 593/10.A hat das VG Bremen im Wesentlichen ausgeführt, der Eilantrag sei begründet, weil im Hauptsacheverfahren jedenfalls die Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG auch für Guinea ernsthaft in Betracht komme.

    Seine Erkrankung an Diabetes mellitus, die nach Entscheidungen des VG Bremen sowohl einer Abschiebung nach Sierra Leone (Urteil vom 20. November 2000 5 K 807/00.A ) als auch einer Abschiebung nach Guinea (Beschluss vom 12. August 2010 6 V 593/10.A ) entgegensteht, besteht erst sei dem Jahr 2000 (vgl den vorstehend zitierten Beschluss des VG Bremen vom 12. August 2010, S. 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 20 AY 79/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 8 AY 81/10
    Im Wege des einstweiligen Rechtsschutze sind höhere Leistungen nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den oben genannten Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl auch LSG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 L 20 AY 79/10 B ER und vom 10. Januar 2011 L 20 AY 178/10 B , beide in juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 2037/10 , zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER -, juris Rdnr 12).
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